CareLit Fachartikel

Ärzte dürfen nicht als Verkäufer eingesetzt werden

Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 5 · S. 67 bis 73

Dokument
86205
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2005
Jahrgang 17
Seiten
67 bis 73
Erschienen: 2005-05-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Ärzte dürfen nicht als Verkäufer für Produkte eingesetzt werden, da dies gegen die Berufsordnung verstößt. Ein Hersteller von Diätprodukten bot Ärzten an, als Ernährungsberater zu fungieren, was rechtlich unzulässig ist, es sei denn, die Abgabe der Produkte ist Teil der ärztlichen Therapie. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs klagte gegen diesen Wettbewerbsverstoß, da Ärzte durch solche Werbung zu unzulässigem Verhalten verleitet werden. Das Landgericht wies die Klage ab, da es keine generelle Unzulässigkeit des Vertriebs in Arztpraxen sah. Die Klägerin beruft sich auf die

Schlagworte

TAETIGKEIT RAUCHEN RISIKO HÖHE ES ÄRZTE VERHALTEN BEVÖLKERUNG ERNÄHRUNG BERATER WERBUNG PRAXIS THERAPIE PATIENTEN BERATUNG VERTRAUEN