Ärzte dürfen nicht als Verkäufer eingesetzt werden
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 5 · S. 67 bis 73
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärzte dürfen nicht als Verkäufer für Produkte eingesetzt werden, da dies gegen die Berufsordnung verstößt. Ein Hersteller von Diätprodukten bot Ärzten an, als Ernährungsberater zu fungieren, was rechtlich unzulässig ist, es sei denn, die Abgabe der Produkte ist Teil der ärztlichen Therapie. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs klagte gegen diesen Wettbewerbsverstoß, da Ärzte durch solche Werbung zu unzulässigem Verhalten verleitet werden. Das Landgericht wies die Klage ab, da es keine generelle Unzulässigkeit des Vertriebs in Arztpraxen sah. Die Klägerin beruft sich auf die