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Die wirksame Gewährung von Pflegegeld nach § 37 SGB XI an minderjährige Pflegebedürftige, wenn sich die Eltern uneinig sind

Roller, S. · Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2005 · Heft 6 · S. 301 bis 303

Dokument
86208
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt
Autor:innen
Roller, S.
Ausgabe
Heft 6 / 2005
Jahrgang 14
Seiten
301 bis 303
Erschienen: 2005-06-15 00:00:00
ISSN
0941-7915
DOI

Zusammenfassung

Pflegegeld für einen Minderjährigen ist nicht selten. Gegenüber der Pflegekasse treten in der Regel die Eltern auf, die dem pflegebedürftigen Minderjährigen auch Hilfe leisten. Das ist nicht selbstverständlich, denn das Pflegegeld steht nicht der Pflegeperson, sondern dem Pflegebedürftigen zu. Dieser ist Anspruchsberechtigter1. Die Eltern sind nur dann berechtigt, Anträge zu stellen und Leistungen entgegennehmen, wenn sie den Minderjährigen vertreten. Die Pflegekasse kann auch nur unter dieser Voraussetzung wirksam leisten. Probleme für die Pflegekasse können insbesondere dann entstehen, wenn die Eltern dauernd…

Schlagworte

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