Die wirksame Gewährung von Pflegegeld nach § 37 SGB XI an minderjährige Pflegebedürftige, wenn sich die Eltern uneinig sind
Roller, S. · Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2005 · Heft 6 · S. 301 bis 303
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegegeld für einen Minderjährigen ist nicht selten. Gegenüber der Pflegekasse treten in der Regel die Eltern auf, die dem pflegebedürftigen Minderjährigen auch Hilfe leisten. Das ist nicht selbstverständlich, denn das Pflegegeld steht nicht der Pflegeperson, sondern dem Pflegebedürftigen zu. Dieser ist Anspruchsberechtigter1. Die Eltern sind nur dann berechtigt, Anträge zu stellen und Leistungen entgegennehmen, wenn sie den Minderjährigen vertreten. Die Pflegekasse kann auch nur unter dieser Voraussetzung wirksam leisten. Probleme für die Pflegekasse können insbesondere dann entstehen, wenn die Eltern dauernd…