CareLit Fachartikel
Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der Heimbewohner zu schützen
PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 6 · S. 267 bis 270
Dokument
86247
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der BGH setzt sich in seinem Urteil vom 28. 04. 2005 besonders mit der Frage auseinander, welchen konkreten Inhalt die Verpflichtung hat, die Würde und das Freiheitsrecht eines alten und kranken Menschen zu achten und andererseits sein Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen. Weiter ging es um die Frage, wem in Sturzfällen die Darlegungsund Beweislast dafür obliegt, ob eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals vorliegt.
Schlagworte
VERLETZUNG
STURZ
HEIMBEWOHNER
ENTSCHEIDUNG
AUFSICHTSPFLICHT
RECHTSPRECHUNG
BETREUUNG
KRANKENHÄUSER
MENSCHEN
LEBEN
BERLIN
GANG
MAHLZEITEN
KRANKHEIT
ÜBERGEWICHT
VERHALTEN