CareLit Fachartikel

Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der Heimbewohner zu schützen

PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 6 · S. 267 bis 270

Dokument
86247
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
267 bis 270
Erschienen: 2005-06-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der BGH setzt sich in seinem Urteil vom 28. 04. 2005 besonders mit der Frage auseinander, welchen konkreten Inhalt die Verpflichtung hat, die Würde und das Freiheitsrecht eines alten und kranken Menschen zu achten und andererseits sein Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen. Weiter ging es um die Frage, wem in Sturzfällen die Darlegungsund Beweislast dafür obliegt, ob eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals vorliegt.

Schlagworte

VERLETZUNG STURZ HEIMBEWOHNER ENTSCHEIDUNG AUFSICHTSPFLICHT RECHTSPRECHUNG BETREUUNG KRANKENHÄUSER MENSCHEN LEBEN BERLIN GANG MAHLZEITEN KRANKHEIT ÜBERGEWICHT VERHALTEN