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Im Zwielicht von Strafrecht und Autonomie: Die Einstellung der Bevölkerung zur Sterbehilfe

Böttger, A. · Pr-InterNet.info, Mönchaltorf · 2005 · Heft 6 · S. 359 bis 370

Dokument
86258
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pr-InterNet.info, Mönchaltorf
Autor:innen
Böttger, A.
Ausgabe
Heft 6 / 2005
Jahrgang 7
Seiten
359 bis 370
Erschienen: 2005-06-01 00:00:00
ISSN
1422-8629
DOI

Zusammenfassung

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland als eine Tötung auf Verlangen unter Strafe gestellt. Bezogen auf die aktive Form der Sterbehilfe im Sinne einer Tötung auf Verlangen bedeutet dies, dass die Cesetzeslage hier der Einstellung einer Mehrheit von rund 80 Prozent der Bevölkerung entgegensteht - dies sollte zumindest Anlass sein für eine weitere kritische Diskussion dieser Problematik. Passive Sterbehilfe ist nach deutschem Strafrecht nicht ausdrücklich verboten, für diese Form der Sterbehilfe stellte sich in den Untersuchungen von 1992 und 1997 unter der Bevölkerung in Deutschland eine noch höhere Akzeptanz hera…

Schlagworte

STERBEHILFE EINSTELLUNG STRAFRECHT BEFRAGUNG SUIZID TOD BEVÖLKERUNG DEUTSCHLAND STRAFE RECHTSPRECHUNG LEBEN MENSCHEN SCHWEIZ PRAXIS ORIENTIERUNG ÄRZTINNEN