Stationäre und ambulante Heilverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Christoph Reimertz, Sebastian Benner, Reinhard Hoffmann · Orthopädie und Unfallchirurgie up2date · 2021 · Heft 04 · S. 359-370
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Ziel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist es, die Gesundheit und damit auch die Leistungsfähigkeit ihrer Versicherten nach einem Unfall „mit allen geeigneten Mitteln“ wiederherzustellen. Hierbei unterscheiden sich die Rehabilitationsmöglichkeiten aufgrund des gesetzlichen Auftrags wesentlich von denen der Kranken- bzw. Rentenversicherung. Dieser Beitrag gibt einen Überblick, welche Heilverfahren nach Arbeitsunfällen zur Verfügung stehen und in welcher Phase der Rehabilitation sie zur Anwendung kommen.