CareLit Fachartikel

Gesetzliche Regelungen und Haftungsfragen bei Fahrgemeinschaften.

Berger-Delhey, U. · Heim und Pflege, Kulmbach · 2005 · Heft 7 · S. 210

Dokument
86414
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heim und Pflege, Kulmbach
Autor:innen
Berger-Delhey, U.
Ausgabe
Heft 7 / 2005
Jahrgang 36
Seiten
210
Erschienen: 2005-07-01 00:00:00
ISSN
0941-8172
DOI

Zusammenfassung

Der Text behandelt die gesetzlichen Regelungen und Haftungsfragen bei Fahrgemeinschaften. Diese sind in der Regel ein Gefälligkeitsverhältnis ohne rechtlichen Bindungswillen, wenn die Mitnahme gelegentlich und ohne Kostenbeteiligung erfolgt. In solchen Fällen können Fahrgemeinschaften jederzeit aufgelöst werden, und es bestehen keine Aufwendungsersatzansprüche, auch nicht bei Schäden am Fahrzeug. Bei regelmäßigen Fahrgemeinschaften mit Kostenbeteiligung können jedoch rechtliche Pflichten entstehen, und die Teilnehmer können sich unter bestimmten Bedingungen aus dem Vertrag lösen. Bei Unfällen

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF KOSTENBETEILIGUNG ARBEITNEHMER UNFALL UNFALLVERSICHERUNG ES RECHTSPRECHUNG Heim und Pflege Kulmbach