CareLit Fachartikel

Fristlose Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen PrivattelefonatenLAG Mainz vom 23.9.2004 (4 Sa 462/04/04)

Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 7 · S. 85 bis 86

Dokument
86427
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2005
Jahrgang 2
Seiten
85 bis 86
Erschienen: 2005-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall streiten die Parteien um die Frage, ob das Ausbildungsverhältnis der Klägerin durch außerordentliche Kündigung beendet wurde. In seinen Entscheidungsgründen stellt das Gericht fest, dass bei der Beurteilung eines Fehlverhaltens von Auszubildenden zu berücksichtigen sei, dass es zu den Pflichten des Auszubildenden gehört, den Ausbildenden auch charakterlich zu fördern.

Schlagworte

KUENDIGUNG ZEIT ARBEITSLEISTUNG ARBEITSPLATZ NEPHROLOGIE BEURTEILUNG ALTENPFLEGE HÖHE THERAPIE DEUTSCHLAND KRANKENBEHANDLUNG Rechtsdepesche Köln