CareLit Fachartikel
Fristlose Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen PrivattelefonatenLAG Mainz vom 23.9.2004 (4 Sa 462/04/04)
Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 7 · S. 85 bis 86
Dokument
86427
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall streiten die Parteien um die Frage, ob das Ausbildungsverhältnis der Klägerin durch außerordentliche Kündigung beendet wurde. In seinen Entscheidungsgründen stellt das Gericht fest, dass bei der Beurteilung eines Fehlverhaltens von Auszubildenden zu berücksichtigen sei, dass es zu den Pflichten des Auszubildenden gehört, den Ausbildenden auch charakterlich zu fördern.
Schlagworte
KUENDIGUNG
ZEIT
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSPLATZ
NEPHROLOGIE
BEURTEILUNG
ALTENPFLEGE
HÖHE
THERAPIE
DEUTSCHLAND
KRANKENBEHANDLUNG
Rechtsdepesche
Köln