CareLit Fachartikel

Haftung für die Folgen einer nosokomialen InfektionOLG Zweibrücken vom 27.7.2004 (5 U 15/02)

Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 7 · S. 92 bis 93

Dokument
86433
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2005
Jahrgang 2
Seiten
92 bis 93
Erschienen: 2005-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

In dem Urteil des OLG Zweibrücken vom 27. Juli 2004 (5 U 15/02) wird die Haftung für die Folgen einer nosokomialen Infektion behandelt. Der Kläger, der nach einem Arbeitsunfall mehrfach operiert wurde, erlitt eine Infektion mit Staphylococcus aureus nach einer Arthroskopie. Er machte geltend, nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden zu sein und bemängelte die hygienischen Zustände in der Klinik. Die Klage wurde abgewiesen, da der Kläger nicht nachweisen konnte, in einer vertraglichen Beziehung zu den behandelnden Ärzten gestanden zu haben. Zudem wurde festgestellt, dass die

Schlagworte

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