CareLit Fachartikel
Ärztliche Aufklärungspflicht über Nebenwirkungen von AntikonzeptivaBGH vom 15.3.2005 {VI ZR 289/03)
Lavreau, O. · Rechtsdepesche, Köln · 2005 · Heft 7 · S. 93 bis 94
Dokument
86434
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 15. März 2005 stellt der Bundesgerichtshof fest, dass eine Patientin über die Risiken des Rauchens aufgeklärt werden muss, bevor eine Gynäkologin ihr die „Antibabypille“ verschreibt. Im vorgestellten Fall begehrt die Klägerin von ihrer Frauenärztin Schmerzensgeld wegen einer Verletzung der Aufklärungspflicht.
Schlagworte
AUFKLAERUNGSPFLICHT
HYGIENE
KRANKENHAUSÄRZTE
INFEKTION
STAPHYLOCOCCUS
DEUTSCHLAND
RISIKO
RAUCHEN
PATIENTEN
ABKÜRZUNGEN
Rechtsdepesche
Köln