„Rechtliche Aspekte bei der Kontrastmittelgabe durch die MTRA''
J Behle · RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren · 2010 · Heft 04
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kernproblem: Delegationsfähigkeit ärztlicher Leistungen. Bekanntmachung der BÄK in Zusammenarbeit mit der KBV, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt 2008, A 2173ff. Delegation der Kontrastmittelgabe an MTRA Literatur: Wegen der mit der Injektion von Kontrastmitteln in Zusammenhang stehenden möglichen Risiken ist diese höchstpersönlich vom Arzt vorzunehmen. Thesenpapier der Deutschen Röntgengesellschaft vom 30.05.2007 Anforderungen an MTRA (neben abgeschlossener Ausbildung und bestandener Prüfung): Qualifikation nach der Strahlenschutzverordnung oder nach der Röntgenverordnung; Kenntnisse im Strahlenschutz. Haft…