Krisenpläne, Notfallbögen und Patientenverfügungen
AT May · Zeitschrift für Palliativmedizin · 2010 · Heft 09
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fragestellung: Die gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen sieht die Beteiligung des Stellvertreters (Bevollmächtigter, ges. Betreuer) bei der Umsetzung einer Patientenverfügung vor. Zur Interpretation einer nicht passgenauen Patientenverfügung ist der Stellvertreter ebenso wie zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens (1901 a Abs.2 Satz1 Fall 1 BGB) vorgesehen. Diskutiert wird die Bedeutung von Patientenverfügungen 1. im „betreuerfreien Intervall“ und 2. außerhalb des Betreuungsrechts bei Minderjährigen. Methodik: Textanalyse und Expertengespräche Ergebnis: Für die Notfallbehandlung leitet sich die Bedeutung…