CareLit Fachartikel

Zur Einstufung einer Pferdesalbe als Arzneimittel oder als Pflegemittel

Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 7 · S. 331 bis 336

Dokument
86551
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
331 bis 336
Erschienen: 2005-07-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Beschluss des OVG NRW vom 26. April 2005 untersagte der Beklagt der Klägerin den Vertrieb einer Pferdesalbe „C.P.“. Als Grund wurde angeführt, es handele sich nicht um eine Pflegemittel, sondern u.a. wegen des Gehalts an Kampfer um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel. Das Gericht entschied, das Verbot der Abgabe der Pferdesalbe „C.P.“ sei rechtmäßig, weil es sich um ein zulassungsbedürftiges Arzneimittel im Sinnes des AMG handele und nicht um ein Pflegemittel.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL URTEIL RICHTLINIE RECHT REFORM TIER HERSTELLUNG NEBENWIRKUNGEN MÄNNER ES ÄRZTINNEN ÄRZTE PATIENTEN LEBENSQUALITÄT FORSCHUNG ARZNEIMITTELTHERAPIE