CareLit Fachartikel
Die Angabe +50% Feuchtigkeit bzw. enthält 50% mehr Feuchtigkeitsspender auf einer Pflegecreme, in Bezug auf die führendeHautcreme ist unzulässig
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 7 · S. 336 bis 339
Dokument
86552
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Hanseatische OLG urteilte am 16. September 2004, die Werbeangabe für eine Pflegecreme „+ 50% Feuchtigkeit“ bzw. „enthält 50% mehr Feuchtigkeitsspender“ jeweils mit Bezugnahme auf „die führende Hautcreme“, werde vom Verbraucher als Wirkungsaussage dahingehend verstanden, die Haut bekomme entsprechend mehr Feuchtigkeit zugefügt als durch das marktführende Produkt.
Schlagworte
WIRKUNG
URTEIL
KOSTEN
HAUT
PFLEGE
MARKETING
PFERDE
SALBEN
GEWEBE
BEURTEILUNG
ZULASSUNG
HAUTCREME
FEUCHTIGKEIT
ES
WERBUNG
VERSTÄNDNIS