CareLit Fachartikel
Gebühren für die Arzneimittelzulassung
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 7 · S. 339 bis 345
Dokument
86553
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 24. Februar 2005 kommt das Bundesverwaltungsgericht zu der Auffassung, dass der Gebührenanspruch für die Zulassung oder die Nachzulassung eines Arzneimittels vier Jahre nach Stellung des Zulassungsantrags verjährt ohne Rücksicht auf die Fälligkeit. Die Vollständigkeit des Antrags sei insofern ohne Belang.
Schlagworte
GEBUEHREN
Arzneimittelzulassung
Pharma Recht
Frankfurt