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Gebühren für die Arzneimittelzulassung

Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 7 · S. 339 bis 345

Dokument
86553
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
339 bis 345
Erschienen: 2005-07-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

In seinem Urteil vom 24. Februar 2005 kommt das Bundesverwaltungsgericht zu der Auffassung, dass der Gebührenanspruch für die Zulassung oder die Nachzulassung eines Arzneimittels vier Jahre nach Stellung des Zulassungsantrags verjährt ohne Rücksicht auf die Fälligkeit. Die Vollständigkeit des Antrags sei insofern ohne Belang.

Schlagworte

GEBUEHREN VERSTÄNDNIS HAUT FEUCHTIGKEIT HAUTCREME ES WERBUNG ARZNEIMITTELZULASSUNG UNTERLAGEN HÖHE GANG LITERATUR ZEIT SICHERHEIT DENKEN BUNDESREGIERUNG