CareLit Fachartikel
Zu Ende begutachtet
Erices, R.; Gumz, A. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2005 · Heft 8 · S. 1777 bis 1779
Dokument
86556
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wegen Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten wurde das Euthanasie-Verfahren eingestellt. Ansonsten hätte es einen Freispruch aus Mangel an Beweisen gegeben.
Schlagworte
STERBEHILFE
AKTIVE
GUTACHTEN
KRANKE
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
Wegen
Verhandlungsunfähigkeit
Angeklagten
Wurde
Euthanasie-Verfahren
Eingestellt
Ansonsten
Hätte
Einen
Freispruch