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Zuviel gezahlt?Bundesarbeitsgericht: Irrtümliche Zuvielzahlung bindet den Arbeitgeber nicht
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 8 · S. 33 bis 33
Dokument
86588
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 16. 6. 2004,Az.:4AZR417/03 Zahlt ein Arbeitgeber aufgrund eines Rechtsirrtums seinen Mitarbeitern eine Leistung, wird daraus grundsätzlich keine betriebliche Übung. Nach Erkennen des Irrtums kann der Arbeitgeber die Zahlung wieder einstellen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
LEISTUNG
ARBEITNEHMER
URTEIL
TARIFVERTRAG
ARBEITSRECHT
BERATER
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERHALTEN
ZEIT
ÄRGER
Altenheim
Hannover