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Jahn, I. · Häusliche Pflege, Hannover · 2005 · Heft 8 · S. 36 bis 37

Dokument
86601
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Jahn, I.
Ausgabe
Heft 8 / 2005
Jahrgang 14
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2005-08-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Arbeitgeber sind berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher als gesetzlich vorgesehen zu verlangen. Sie haben verschiedene Reaktionsmöglichkeiten bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit.

Schlagworte

ARBEITSUNFAEHIGKEIT Arbeitgeber Berechtigt Vorlage Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Früher Gesetzlich Vorgesehen Verlangen Verschiedene Reaktionsmöglichkeiten Zweifeln Arbeitsunfähigkeit Häusliche Pflege Hannover