CareLit Fachartikel
Variable Fristen
Jahn, I. · Häusliche Pflege, Hannover · 2005 · Heft 8 · S. 36 bis 37
Dokument
86601
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitgeber sind berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher als gesetzlich vorgesehen zu verlangen. Sie haben verschiedene Reaktionsmöglichkeiten bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit.
Schlagworte
ARBEITSUNFAEHIGKEIT
Arbeitgeber
Berechtigt
Vorlage
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Früher
Gesetzlich
Vorgesehen
Verlangen
Verschiedene
Reaktionsmöglichkeiten
Zweifeln
Arbeitsunfähigkeit
Häusliche Pflege
Hannover