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Dubiose Gewerkschaften - Sozialversicherungsrechtliche Risiken für Zeitarbeitsunternehmen und ihre Kunden

Reipen, M. · Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 407 bis 411

Dokument
86676
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt
Autor:innen
Reipen, M.
Ausgabe
Heft 8 / 2005
Jahrgang 14
Seiten
407 bis 411
Erschienen: 2005-08-14 00:00:00
ISSN
0941-7915
DOI

Zusammenfassung

Die Beitragsnacherhebung birgt für den Arbeitgeber so manche böse Überraschung.1 Auf Grund des sozialversicherungsrechtlichen Entstehungsprinzips haftet er für ausstehendes Entgelt, das der Arbeitnehmer nicht mehr durchsetzen kann.2 Ein nachträglicher Erlass findet betragsrechtlich ebenso wenig Anerkennung. Ist der Arbeitgeber als Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) tätig, so bereitet ihm die seit Jahresbeginn 2004 (§ 19 AÜG) geltende AÜG-Neufassung3 zusätzliche sozialversicherungsrechtliche Haftungsrisiken. Denn § 9 Nr. 2 AÜG hat tarifdispositiv fest gelegt, dass die Mindestarbeitsbedingungen der Leiharbeitnehme…

Schlagworte

GEWERKSCHAFT TARIFVERTRAG EINGRUPPIERUNG KUNDE SOZIALRECHT GESETZ GEWERKSCHAFTEN ÄRZTE HONORAR GEMEINSCHAFTSPRAXIS STEUERN RISIKO VERTRAUEN ES VERSTÄNDNIS DRUCK