Dubiose Gewerkschaften - Sozialversicherungsrechtliche Risiken für Zeitarbeitsunternehmen und ihre Kunden
Reipen, M. · Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 407 bis 411
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beitragsnacherhebung birgt für den Arbeitgeber so manche böse Überraschung.1 Auf Grund des sozialversicherungsrechtlichen Entstehungsprinzips haftet er für ausstehendes Entgelt, das der Arbeitnehmer nicht mehr durchsetzen kann.2 Ein nachträglicher Erlass findet betragsrechtlich ebenso wenig Anerkennung. Ist der Arbeitgeber als Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) tätig, so bereitet ihm die seit Jahresbeginn 2004 (§ 19 AÜG) geltende AÜG-Neufassung3 zusätzliche sozialversicherungsrechtliche Haftungsrisiken. Denn § 9 Nr. 2 AÜG hat tarifdispositiv fest gelegt, dass die Mindestarbeitsbedingungen der Leiharbeitnehme…