Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 443 bis 444
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitslosenhilfe und die damit verbundene Pflicht zur unverzüglichen Arbeitssuchendmeldung gemäß SGB III. Eine „laufende Bewilligung“ der Arbeitslosenhilfe bleibt bestehen, wenn ein Arbeitsloser nach einer befristeten Rehabilitationsmaßnahme erneut arbeitslos wird. Die Pflicht zur Meldung ist eine Obliegenheit, deren Verletzung nur dann zu einer Minderung des Leistungsanspruchs führt, wenn dem Betroffenen ein vorwerfbares Verhalten nachgewiesen werden kann. Im konkreten Fall wurde einem Kläger die Minderung des Arbeitslosengeldes