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Das BundesdatenschutzgesetzInhalt und Relevanz für Pflegeeinrichtungen

Sörgel, S. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2005 · Heft 8 · S. 48 bis 53

Dokument
86692
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegen Ambulant, Melsungen
Autor:innen
Sörgel, S.
Ausgabe
Heft 8 / 2005
Jahrgang 16
Seiten
48 bis 53
Erschienen: 2005-08-01 00:00:00
ISSN
0937-0277
DOI

Zusammenfassung

Datenschutz gilt in erster Linie für personenbezogene Daten, die vor Missbrauch und unbefugtem Zugriff geschützt werden sollen. In ambulanten und stationären Pflegeeinrich-tungen werden besonders sensible, personenbezogene Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet. Aus diesem Grund besteht in diesen Unternehmen ein besonderer Schutzbedarf. Der folgende Artikel dient als Wegweiser bezüglich der Frage, welche Maßnahmen des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen erforderlich sind.

Schlagworte

TRAEGERSCHAFT ES PERSONEN PRAXIS PERSÖNLICHKEIT LEISTUNG PATIENTEN GESUNDHEITSWESEN NATUR KOHLENDIOXID PERISTALTIK SCHWANGERSCHAFT DEFÄKATION ABFÜHRMITTEL DARMVERSCHLUSS MEGAKOLON