CareLit Fachartikel
Das BundesdatenschutzgesetzInhalt und Relevanz für Pflegeeinrichtungen
Sörgel, S. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 2005 · Heft 8 · S. 48 bis 53
Dokument
86692
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Datenschutz gilt in erster Linie für personenbezogene Daten, die vor Missbrauch und unbefugtem Zugriff geschützt werden sollen. In ambulanten und stationären Pflegeeinrich-tungen werden besonders sensible, personenbezogene Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet. Aus diesem Grund besteht in diesen Unternehmen ein besonderer Schutzbedarf. Der folgende Artikel dient als Wegweiser bezüglich der Frage, welche Maßnahmen des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen erforderlich sind.
Schlagworte
TRAEGERSCHAFT
Personenbezogene
Daten
Unternehmen
Datenschutz
Erster
Linie
Missbrauch
Unbefugtem
Zugriff
Geschützt
Sollen
Ambulanten
Pflegen Ambulant
Melsungen