Apotheken als ParfümerienOberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 24. März 2004 - 1 U 549/03 - 141
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 94 bis 100
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied am 24. März 2004, dass einem Apotheker der Verkauf von Parfüms und Eau de Parfüms im Nebensortiment untersagt ist, da diese Produkte eine rein dekorative Funktion haben. Der Kläger, eine Wettbewerbszentrale, forderte die Unterlassung der Werbung mit dem Begriff „Parfümerie“ an der Außenfassade der Apotheke des Beklagten. Das Gericht stellte fest, dass die Werbung irreführend sei, da Parfüms nicht zu den apothekenüblichen Waren gehören. Der Beklagte argumentierte, dass er eine Parfümerieabteilung führe und die Produkte apothekenüblich seien. Das