CareLit Fachartikel

Apotheken als ParfümerienOberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 24. März 2004 - 1 U 549/03 - 141

Apotheke & Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 94 bis 100

Dokument
86734
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2005
Jahrgang 8
Seiten
94 bis 100
Erschienen: 2005-08-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied am 24. März 2004, dass einem Apotheker der Verkauf von Parfüms und Eau de Parfüms im Nebensortiment untersagt ist, da diese Produkte eine rein dekorative Funktion haben. Der Kläger, eine Wettbewerbszentrale, forderte die Unterlassung der Werbung mit dem Begriff „Parfümerie“ an der Außenfassade der Apotheke des Beklagten. Das Gericht stellte fest, dass die Werbung irreführend sei, da Parfüms nicht zu den apothekenüblichen Waren gehören. Der Beklagte argumentierte, dass er eine Parfümerieabteilung führe und die Produkte apothekenüblich seien. Das

Schlagworte

KOERPERPFLEGE HÖHE RECHTSPRECHUNG ROLLSTÜHLE GEHHILFEN ZULASSUNG VERHALTEN GEHSTÜTZEN ES DEUTSCHLAND APOTHEKEN APOTHEKER GESUNDHEIT BEURTEILUNG HYGIENE SEIFEN