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ApothekenwettbewerbBGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - IZR 117/01

Apotheke & Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 100 bis 102

Dokument
86735
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2005
Jahrgang 8
Seiten
100 bis 102
Erschienen: 2005-08-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Das Urteil des BGH vom 2. Oktober 2003 (I ZR 117/01) behandelt den Wettbewerb im Apothekenbereich, insbesondere die Abgabe orthopädischer Hilfsmittel durch einen Apotheker ohne notwendige Krankenkassenzulassung. Die Klägerin, eine Innung für Orthopädie-Technik, beantragte, dem Beklagten die Abgabe bestimmter Hilfsmittel zu untersagen. Das Berufungsgericht wies die Klage ab, da der Antrag nicht hinreichend bestimmt sei und ein Wettbewerbsverstoß nicht vorliege. Der BGH bestätigte diese Entscheidung, da ein Verstoß gegen § 126 SGB V nicht automatisch zu wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen führt.

Schlagworte

PFLEGEHILFSMITTEL APOTHEKE BUNDESGERICHTSHOF GESETZ WETTBEWERB HÖHE RECHTSPRECHUNG ROLLSTÜHLE GEHHILFEN ZULASSUNG VERHALTEN GEHSTÜTZEN ES APOTHEKEN VERSICHERUNGSSCHUTZ BEURTEILUNG