Bei möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen eines Medikaments ist neben dem Hinweis in der Gebrauchsinformation des Pharmaherstellers auch eine Aufklärung durch den das Medikamen…
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 103 bis 106
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der BGH entschied, dass bei der Verschreibung von Medikamenten mit potenziell schwerwiegenden Nebenwirkungen, wie dem Antikonzeptionsmittel „Cyclosa“, eine umfassende Aufklärung durch den behandelnden Arzt erforderlich ist. Im vorliegenden Fall klagte eine Patientin, die nach Einnahme des Medikaments und gleichzeitiger Nikotinzufuhr einen Schlaganfall erlitt. Das Gericht stellte fest, dass die Ärztin die Klägerin nicht ausreichend über die Risiken der Wechselwirkungen informierte, obwohl diese in der Gebrauchsinformation erwähnt wurden. Die Aufklärungspflicht des Arztes geht über den Hinweis