Zur Frage der gewerblichen Niederlassung bei VersandapothekenLG Düsseldorf, Urteü vom 1. September 2004 - 12 O 267/04
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 106 bis 108
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landgericht Düsseldorf entschied am 1. September 2004, dass die Filialen einer Drogeriemarktkette, die im Testversuch Versandhandel mit Arzneimitteln betreiben, keine selbständigen Niederlassungen darstellen. Der Antragsteller, der gegen diese Praxis vorgehen wollte, hatte keinen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung, da das Gesundheitsamt bereits eine Untersagungsverfügung erlassen hatte. Diese verbot der Antragsgegnerin, apothekenpflichtige Arzneimittel entgegen dem Arzneimittelgesetz in ihren Filialen anzubieten. Das Gericht stellte fest, dass die Filialen lediglich Verkaufsstellen