Das BGH-Urteil zur PatientenverfügungÜber sein Schicksal selbst bestimmen: Besprechung des BGH-Beschlusses vom 8. Juni (Az.: XII ZR 177/03)
Gaßner, M. · Pflege aktuell, Berlin · 2005 · Heft 9 · S. 482 bis 485
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der BGH-Beschluss vom 8. Juni 2005 (Az.: XII ZR 177/03) bekräftigt das Recht von Patienten, über lebensverlängernde Maßnahmen selbst zu entscheiden. Eine Patientenverfügung ermöglicht es einwilligungsfähigen Personen, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Behandlungen sie im Falle ihrer Entscheidungsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Der Beschluss stellt klar, dass eine gegen den Willen des Patienten durchgeführte künstliche Ernährung als rechtswidrig gilt. Pflegeheime und Ärzte müssen den Patientenwillen respektieren, auch wenn dies zum Tod des Patienten führen könnte. Der rechtliche