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Das BGH-Urteil zur PatientenverfügungÜber sein Schicksal selbst bestimmen: Besprechung des BGH-Beschlusses vom 8. Juni (Az.: XII ZR 177/03)

Gaßner, M. · Pflege aktuell, Berlin · 2005 · Heft 9 · S. 482 bis 485

Dokument
86745
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege aktuell, Berlin
Autor:innen
Gaßner, M.
Ausgabe
Heft 9 / 2005
Jahrgang 59
Seiten
482 bis 485
Erschienen: 2005-09-01 00:00:00
ISSN
0944-8918
DOI

Zusammenfassung

Der BGH-Beschluss vom 8. Juni 2005 (Az.: XII ZR 177/03) bekräftigt das Recht von Patienten, über lebensverlängernde Maßnahmen selbst zu entscheiden. Eine Patientenverfügung ermöglicht es einwilligungsfähigen Personen, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Behandlungen sie im Falle ihrer Entscheidungsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Der Beschluss stellt klar, dass eine gegen den Willen des Patienten durchgeführte künstliche Ernährung als rechtswidrig gilt. Pflegeheime und Ärzte müssen den Patientenwillen respektieren, auch wenn dies zum Tod des Patienten führen könnte. Der rechtliche

Schlagworte

ERNAEHRUNG MENSCHEN ÄRZTE PATIENTEN KRANKHEIT PATIENTENVERFÜGUNGEN ETHIK FREIHEIT GESUNDHEIT PROGNOSE GEWICHTSVERLUST SCHREIBEN ARBEIT FAMILIE FRAUEN RECHTSPRECHUNG