Vorhaltung von Antidota im Notarztdienst
N.N. · Der Notarzt · 2012 · Heft 03 · S. 114-118
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Bundesdeutsche Rettungsmittel halten eine Vielzahl von Antidota für Vergiftungsnotfälle vor. Der Rettungsdienst kommt zumeist mit Vergiftungsfällen in Berührung, die eine Störung der vitalen Funktionen bereits ausgelöst haben oder potenziell auslösen. Die notärztlichen Maßnahmen bestehen dabei in erster Linie nicht darin, vor Ort spezifische Antidota zu geben. Vielmehr wird der Notarzt symptomatische Maßnahmen bis hin zur künstlichen Beatmung vor Ort durchführen. Die Indikationen für eine Antidotgabe vor Ort sind selten. Die Autoren, überwiegend aktive Notärzte und Toxikologen, haben mit Mandat d…