Bei möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen eines Medikaments ist neben dem Hinweis in der ebrauchsinformation des Pharmaherstellersauch eine Aufklärung durch den das Medikament…
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 362 bis 364
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text behandelt die rechtlichen Anforderungen an die Aufklärung von Patienten über mögliche schwerwiegende Nebenwirkungen von Medikamenten. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt fest, dass neben den Hinweisen in der Gebrauchsinformation auch eine umfassende Aufklärung durch den behandelnden Arzt erforderlich ist. Im konkreten Fall wurde einer Klägerin ein Antikonzeptionsmittel verschrieben, ohne sie ausreichend über die Risiken in Verbindung mit ihrem Raucherstatus aufzuklären. Das Gericht entschied, dass die Ärztin die Klägerin über die spezifischen Gefahren informieren musste,