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Bei möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen eines Medikaments ist neben dem Hinweis in der ebrauchsinformation des Pharmaherstellersauch eine Aufklärung durch den das Medikament…

Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 362 bis 364

Dokument
86774
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
362 bis 364
Erschienen: 2005-08-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Text behandelt die rechtlichen Anforderungen an die Aufklärung von Patienten über mögliche schwerwiegende Nebenwirkungen von Medikamenten. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt fest, dass neben den Hinweisen in der Gebrauchsinformation auch eine umfassende Aufklärung durch den behandelnden Arzt erforderlich ist. Im konkreten Fall wurde einer Klägerin ein Antikonzeptionsmittel verschrieben, ohne sie ausreichend über die Risiken in Verbindung mit ihrem Raucherstatus aufzuklären. Das Gericht entschied, dass die Ärztin die Klägerin über die spezifischen Gefahren informieren musste,

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RISIKO NEBENWIRKUNGEN EINWILLIGUNG BUNDESGERICHTSHOF THERAPIE ZULASSUNG DYSMENORRHOE SCHADENSERSATZ PATIENTEN ES TABLETTEN RAUCHEN BERATUNG VERHALTEN BEHANDLUNGSFEHLER