Trinkwasserhygiene in öffentlichen Gebäuden. Prävention schon bei der Planung
M Dunkel · Das Gesundheitswesen · 2012 · Heft 03
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zielsetzung: Mit der Trinkwasserverordnung von 2001 wurden die Anforderungen an das Trinkwasser weiter verschärft. Wasser für den menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Dieses Erfordernis gilt als erfüllt, wenn bei Bau und Betrieb der Trinkwasseranlage die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Wasser für den menschlichen Gebrauch den Anforderungen der §§5 bis 7 und §20 Abs.4 (hinsichtlich Legionella sp.) entspricht (TrinwV 2001). Methoden: Um Fehler schon in der Planungsphase zu vermeiden, arbeitet das Kölner Gesundheitsamt sehr eng mit…