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Irreführende WerbungLandgericht Baden-Baden, Urteil vom 17. März 2005 - 3 O 406/04

Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 369 bis 371

Dokument
86776
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
369 bis 371
Erschienen: 2005-08-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 17. März 2005 behandelt einen Fall irreführender Werbung durch ein pharmazeutisches Unternehmen, das das Produkt „Baldrian Forte Beruhigungsdragees“ vertreibt. Der Kläger, ein Verein zum Schutz des Wettbewerbs im Heilmittelbereich, argumentierte, dass die Kennzeichnung „Extra stark bis zu ... mg Baldrian pro Dragee“ Verbraucher irreführe, da diese den Eindruck erwecke, das Produkt sei im Vergleich zu anderen besonders stark. Das Gericht stellte fest, dass die Werbung tatsächlich irreführend sei, da der durchschnittliche Verbraucher nicht mit dem

Schlagworte

MARKETING DOSIERUNG ENTSCHEIDUNG WETTBEWERB VORSCHRIFTEN VERGLEICH APOTHEKER WERBUNG DEUTSCHLAND BALDRIAN ZULASSUNG ETHANOL AUFMERKSAMKEIT SCHREIBEN Pharma Recht Frankfurt