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Aufhebungsverfahren wegen SchleichwerbungLandgericht Karlsruhe, Urteil vom 7. Januar 2005 - 2 O 574/04

Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 371 bis 373

Dokument
86777
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
371 bis 373
Erschienen: 2005-08-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das Landgericht Karlsruhe entschied am 7. Januar 2005 über ein Aufhebungsverfahren wegen Schleichwerbung. Die Klägerin beantragte die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung, die ihr durch das Oberlandesgericht Karlsruhe am 23. Juni 2004 erteilt worden war. Diese Verfügung verbot der Klägerin, in der Werbung für ein Arzneimittel mitzuwirken. Die Beklagte argumentierte, die Verfügung sei nicht fristgerecht vollzogen worden, da die Zustellung erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist erfolgte. Das Gericht stellte fest, dass die Wiederholungsgefahr durch eine Unterlassungserklärung der Klägerin

Schlagworte

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