Aufhebungsverfahren wegen SchleichwerbungLandgericht Karlsruhe, Urteil vom 7. Januar 2005 - 2 O 574/04
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 371 bis 373
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landgericht Karlsruhe entschied am 7. Januar 2005 über ein Aufhebungsverfahren wegen Schleichwerbung. Die Klägerin beantragte die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung, die ihr durch das Oberlandesgericht Karlsruhe am 23. Juni 2004 erteilt worden war. Diese Verfügung verbot der Klägerin, in der Werbung für ein Arzneimittel mitzuwirken. Die Beklagte argumentierte, die Verfügung sei nicht fristgerecht vollzogen worden, da die Zustellung erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist erfolgte. Das Gericht stellte fest, dass die Wiederholungsgefahr durch eine Unterlassungserklärung der Klägerin