CareLit Fachartikel

Europäische Richter schränken die Auftragsvergabe ein

Schmitz, H. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2005 · Heft 7 · S. 370 bis 371

Dokument
86827
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Schmitz, H.
Ausgabe
Heft 7 / 2005
Jahrgang 22
Seiten
370 bis 371
Erschienen: 2005-07-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Öffentliche und damit auch kommunale Krankenhäuser dürfen Aufträge nicht mehr unmittelbar an rechtlich selbstständige Töchter mit mehreren Eigentümern vergeben und sich dabei auf ein vergabefreies Inhouse-Geschäft berufen. Der Europäische Gerichtshof hat den Häusern diese Gestaltungsvariante genommen: Aufträge an eine Gesellschaft, die neben dem Krankenhaus mindestens einem weiteren Eigentümer gehört, dürfen nur nach einem Vergabeverfahren erteilt werden.

Schlagworte

UNTERNEHMEN URTEIL KRANKENHAUS ENTSCHEIDUNG KRANKENHÄUSER RECHTSPRECHUNG HÖHE GESELLSCHAFTEN PRAXIS WISSEN GESUNDHEITSWESEN führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen