CareLit Fachartikel
Europäische Richter schränken die Auftragsvergabe ein
Schmitz, H. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2005 · Heft 7 · S. 370 bis 371
Dokument
86827
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Öffentliche und damit auch kommunale Krankenhäuser dürfen Aufträge nicht mehr unmittelbar an rechtlich selbstständige Töchter mit mehreren Eigentümern vergeben und sich dabei auf ein vergabefreies Inhouse-Geschäft berufen. Der Europäische Gerichtshof hat den Häusern diese Gestaltungsvariante genommen: Aufträge an eine Gesellschaft, die neben dem Krankenhaus mindestens einem weiteren Eigentümer gehört, dürfen nur nach einem Vergabeverfahren erteilt werden.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
URTEIL
KRANKENHAUS
ENTSCHEIDUNG
KRANKENHÄUSER
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
GESELLSCHAFTEN
PRAXIS
WISSEN
GESUNDHEITSWESEN
führen und wirtschaften im Krankenhaus
Melsungen