CareLit Fachartikel
Kündigungsschutz bei Kirchenaustritt
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2005 · Heft 8 · S. 658 bis 659
Dokument
86852
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schwerbehinderte genießen besonderen Kündigungsschutz. Das neunte Sozial-gesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - sieht in den §§ 85 ff. SGB IX insbesondere vor, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes bedarf. Das Integrationsamt hat zu prüfen, ob die besonderen Belange behinderter Menschen bei der Kündigung des Arbeitgebers beachtet worden sind, bevor es die Zustimmung zur Kündigung erteilt.
Schlagworte
KUENDIGUNG
ROLLE
VERHALTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
RECHTSANWÄLTE
REHABILITATION
MENSCHEN
PATIENTEN
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen