CareLit Fachartikel
Nur das Notwendige kann finanziert werden
Hoffmann, M. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 9 · S. 18 bis 20
Dokument
86914
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Bundesländern, in denen keine investiven Fördergelder fließen, können Träger gesplittete Investkosten berechnen. Das wirft für Sozialhilfeträger die Frage auf, ob sie das Wohnen im Einzelzimmer finanzieren müssen.
Schlagworte
SOZIALHILFETRAEGER
NATUR
LEBEN
KOSTENEINSPARUNGEN
ES
LEISTUNG
EIGENTUM
MENSCHEN
Altenheim
Hannover