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Das Urteil: Kammergericht Berlin: Haftung wegen SaLmonellen-Vergiftung zunächst beim Heimträger

Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 9 · S. 29

Dokument
86917
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.
Ausgabe
Heft 9 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
29
Erschienen: 2005-09-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Kammergericht Berlin, Urteil vom 24.9. 200Ä.Ä2.: 25 U 201/03 Die Haftung wegen einer Salmonellen-vergiftung von Bewohnern eines Seniorenheimes, deren Angehörigen und Mitarbeitern der Einrichtung können vom Heimträger dann auf einen Lieferanten von Lebensmitteln abgewälzt werden, wenn er diesem nachweisen kann, dass ersalmonelleninfizierte Lebensmittel geliefert hat. Andernfalls trifft ihn die Haftung selbst.

Schlagworte

HEIMTRAEGER ERBRECHEN ES BERLIN INFEKTION PERSONEN SICHERHEIT MAHLZEITEN Altenheim Hannover