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Das Urteil: Kammergericht Berlin: Haftung wegen SaLmonellen-Vergiftung zunächst beim Heimträger
Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 9 · S. 29
Dokument
86917
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
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ja
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DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kammergericht Berlin, Urteil vom 24.9. 200Ä.Ä2.: 25 U 201/03 Die Haftung wegen einer Salmonellen-vergiftung von Bewohnern eines Seniorenheimes, deren Angehörigen und Mitarbeitern der Einrichtung können vom Heimträger dann auf einen Lieferanten von Lebensmitteln abgewälzt werden, wenn er diesem nachweisen kann, dass ersalmonelleninfizierte Lebensmittel geliefert hat. Andernfalls trifft ihn die Haftung selbst.
Schlagworte
HEIMTRAEGER
ERBRECHEN
ES
BERLIN
INFEKTION
PERSONEN
SICHERHEIT
MAHLZEITEN
Altenheim
Hannover