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ArbeitszeugnisseBundesarbeitsgericht: Der Arbeitgeber ist an einen selbst erstellten Zeugnistext gebunden

Hohage, R. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 9 · S. 31

Dokument
86919
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.
Ausgabe
Heft 9 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
31
Erschienen: 2005-09-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Bundesarbeitsgericht (BAGJ, Urteil vom 21. 6. 2005, Az.: 9 AZR 352/04 Stellt der Arbeitgeber ein Zeugnis aus, und korrigiert er dieses auf Wunsch des Arbeitnehmers, ist er an den bisherigen, vom Arbeitnehmer nicht beanstandeten Zeugnistext bei der Ausstellung des korrigierten Zeugnisses gebunden.

Schlagworte

LEISTUNG URTEIL ENTSCHEIDUNG ARBEITSZEUGNIS BERATER VERHALTEN ARBEITSVERHÄLTNIS LICHT BEURTEILUNG ES Altenheim Hannover