Mehr Qualität trotz Einsparungen?
Selow, M. · Hebammenforum, Karlsruhe · 2005 · Heft 9 · S. 646 bis 650
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem ersten Januar 2005 sind alle Krankenhäuser verpflichtet, nach dem DRG-System abzurechen. DRG ist die Abkürzung für Diagnosis-Retated-Groups, was bedeutet, dass entsprechend einer gestellten Diagnose eine Eingruppierung vorgenommen wird. Diese führt dann zu einem bestimmten Erlös für den Behandlungsfall. Damit wird die frühere Bezahlung über Tagespflegesätze bis 2008 schrittweise abgelöst. Unverändert gilt für die Krankenhauskosten eine Budgetdeckelung, sodass letztendlich mit der Änderung der Finanzierungsart nur eine Umverteilung möglich ist. Langfristig wird erwartet, dass durch die Senkung der Liegez…