Änderungen für die Nuklearmedizin, die sich aus den aktuellen Änderungen im Strahlenschutzrecht ergeben
N.N. · Der Nuklearmediziner · 2013 · Heft 01 · S. 14-18
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Abstract Die Änderungen der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung durch die Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Vorschriften vom 4. Oktober 2011 (BGBl. I Seite 2011 ff) sind zum 1. November 2011 in Kraft getreten. Die Rechtfertigung von Tätigkeiten, d. h. wann radioaktive Stoffe bzw. Röntgenstrahlen nur eingesetzt werden dürfen, wird erstmals detailliert rechtssicher gefasst. Die medizinische Forschung wird für den Bereich der beiden Verordnungen durch vereinfachte Genehmigungsverfahren erleichtert. Änderungen erfolgten bei der Abfallregelung im Verfahren zu § 29 StrlS…