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Die Delegation ärztlicher Tätigkeiten an nicht qualifiziertes Personal ist rechtswidrig und kann strafrechtliche Folgen haben

Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2005 · Heft 9 · S. 383 bis 385

Dokument
87018
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 9 / 2005
Jahrgang 24
Seiten
383 bis 385
Erschienen: 2005-09-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall ging es um die Frage, ob und inwieweit völlig pflegefremden Personen die Ausführung von ärztlichen Tätigkeiten, z.B. subkutane Injektionen, übertragen werden kann und welche Folgen daraus unter Umständen in strafrechtlicher Hinsicht entstehen. Am 23.03.2004 kam es zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Anstiftung zu einer Körperverletzung. Die Entscheidung zeigt, welche Grenzen bei der Delegationspraxis beachtet werden müssen.

Schlagworte

KOERPERVERLETZUNG PATIENTEN ES PFLEGEHELFER INSULIN ZEIT INJEKTIONEN KONSENS LITERATUR ÄRZTE SPRITZEN WISSEN PHARMAKOLOGIE INTERNET TIER MEDIZIN