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Die Delegation ärztlicher Tätigkeiten an nicht qualifiziertes Personal ist rechtswidrig und kann strafrechtliche Folgen haben
Schell, W. · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2005 · Heft 9 · S. 383 bis 385
Dokument
87018
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall ging es um die Frage, ob und inwieweit völlig pflegefremden Personen die Ausführung von ärztlichen Tätigkeiten, z.B. subkutane Injektionen, übertragen werden kann und welche Folgen daraus unter Umständen in strafrechtlicher Hinsicht entstehen. Am 23.03.2004 kam es zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Anstiftung zu einer Körperverletzung. Die Entscheidung zeigt, welche Grenzen bei der Delegationspraxis beachtet werden müssen.
Schlagworte
KOERPERVERLETZUNG
Welche
Tätigkeiten
Folgen
Vorgestellten
Frage
Inwieweit
Völlig
Pflegefremden
Personen
Ausführung
Ärztlichen
Subkutane
Kinderkrankenschwester
Lübeck