Zur Arbeit der Trinkwasserkommission
M Exner · Das Gesundheitswesen · 2013 · Heft 04
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Trinkwasserkommission hat ähnlich wie die KRINKO eine nach IfSG mandatierte Funktion. Nach §40 des IfSG heißt es: Das Umweltbundesamt hat im Rahmen dieses Gesetzes die Aufgabe, Konzeptionen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von durch Wasser übertragbaren Krankheiten zu entwickeln. Beim Umweltbundesamt können zur Erfüllung dieser Aufgaben beratende Fachkommissionen eingerichtet werden, die Empfehlungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit hinsichtlich der Anforderungen an die Qualität des in §37 Abs. 1 und 2 bezeichneten Wassers sowie der insoweit notwendigen Maßnahmen abgeben…