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Das UrteilBundesgerichtshof: Pflegeheime dürfen sich nicht über den Patientenwillen hinwegsetzen
Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 1 · S. 27 bis 28
Dokument
87227
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im seinem Beschluss vom 8.6.2005 stellt der Bundesgerichtshof fest, wenn der Betreuer in Übereinstimmung mit dem behandelnden Arzt verlangt, dass die künstliche Ernährung des einwilligungsunfähigen Patienten eingestellt wird, so kann das Pflegeheim in diesem Fall nicht den Heimvertrag entgegensetzen. Auch die Gewissensfreiheit des Pflegepersonals rechtfertigt die Fortsetzung der künstlichen Ernährung in einem solchen Fall nicht.
Schlagworte
ERNAEHRUNG
Ernährung
Seinem
Beschluss
Stellt
Bundesgerichtshof
Betreuer
Übereinstimmung
Behandelnden
Verlangt
Künstliche
Einwilligungsunfähigen
Eingestellt
Altenheim
Hannover