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Das UrteilBundesgerichtshof: Pflegeheime dürfen sich nicht über den Patientenwillen hinwegsetzen

Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 1 · S. 27 bis 28

Dokument
87227
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
27 bis 28
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Im seinem Beschluss vom 8.6.2005 stellt der Bundesgerichtshof fest, wenn der Betreuer in Übereinstimmung mit dem behandelnden Arzt verlangt, dass die künstliche Ernährung des einwilligungsunfähigen Patienten eingestellt wird, so kann das Pflegeheim in diesem Fall nicht den Heimvertrag entgegensetzen. Auch die Gewissensfreiheit des Pflegepersonals rechtfertigt die Fortsetzung der künstlichen Ernährung in einem solchen Fall nicht.

Schlagworte

ERNAEHRUNG PFLEGEHEIME ERNÄHRUNG PATIENTEN TOD NAMEN LEBEN GEWISSEN BEVOLLMÄCHTIGTER PATIENTENVERFÜGUNGEN ÄRZTE PRAXIS PERSÖNLICHKEIT MENSCHEN DEMENZ ES