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InternetnutzungBundesarbeitsgericht: Ausgiebige private Internetnutzung am Arbeitsplatz kann Kündigung rechtfertigen

Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 1 · S. 31 bis

Dokument
87229
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.; Prieß, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
31 bis
Erschienen: 2005-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

In seinem Urteil vom 7.7.2005 vertritt das Bundesarbeitsgericht die Auffassung, dass der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat. Diese Pflichtverletzung kann ein Grund zur Kündigung sein.

Schlagworte

KUENDIGUNG BERATER ARBEITSPLATZ DEUTSCHLAND INTERNET RECHTSPRECHUNG ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS ES ARBEITSLEISTUNG Altenheim Hannover