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InternetnutzungBundesarbeitsgericht: Ausgiebige private Internetnutzung am Arbeitsplatz kann Kündigung rechtfertigen
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2005 · Heft 1 · S. 31 bis
Dokument
87229
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 7.7.2005 vertritt das Bundesarbeitsgericht die Auffassung, dass der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat. Diese Pflichtverletzung kann ein Grund zur Kündigung sein.
Schlagworte
KUENDIGUNG
Arbeitnehmer
Arbeitsplatz
Altenheim
Hannover