CareLit Fachartikel

Die Bewertung der klinischen Prüfung von Arzneimitteln durch die Ethik-Kommission - eine Verwaltungsentscheidungbesonderer Art?

Meuser, S.; Platter, J. · Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 9 · S. 395 bis 402

Dokument
87268
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Meuser, S.; Platter, J.
Ausgabe
Heft 9 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
395 bis 402
Erschienen: 2005-09-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Autoren zeigen, dass sich das Verfahren und die Entscheidung der Ethik-Kommission nach der 12. AMG Novelle nur schwer in das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht einfügt. Die Tätigkeit der Ethik-Kommission bleibt mit rechtlichen Unsicherheiten belastet. Es bleibt noch zu klären, ob der Bund oder die Länder für eine bessere Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zu sorgen hat.

Schlagworte

BEHOERDE RICHTLINIE PRAXIS UNTERLAGEN RECHTSPRECHUNG ES MENSCHEN BEURTEILUNG WISSENSCHAFT PERSONEN FORSCHUNG ARBEIT PATIENTEN BERLIN BERATUNG ETHIKKOMMISSIONEN