CareLit Fachartikel

Die Bewertung der klinischen Prüfung von Arzneimitteln durch die Ethik-Kommission - eine Verwaltungsentscheidungbesonderer Art?

Meuser, S.; Platter, J. · Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 9 · S. 395 bis 402

Dokument
87268
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Meuser, S.; Platter, J.
Ausgabe
Heft 9 / 2005
Jahrgang 27
Seiten
395 bis 402
Erschienen: 2005-09-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Autoren zeigen, dass sich das Verfahren und die Entscheidung der Ethik-Kommission nach der 12. AMG Novelle nur schwer in das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht einfügt. Die Tätigkeit der Ethik-Kommission bleibt mit rechtlichen Unsicherheiten belastet. Es bleibt noch zu klären, ob der Bund oder die Länder für eine bessere Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zu sorgen hat.

Schlagworte

BEHOERDE Ethik-Kommission Bleibt Autoren Zeigen Verfahren Entscheidung Novelle Schwer Allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht Einfügt Tätigkeit Pharma Recht Frankfurt