CareLit Fachartikel
Die Bewertung der klinischen Prüfung von Arzneimitteln durch die Ethik-Kommission - eine Verwaltungsentscheidungbesonderer Art?
Meuser, S.; Platter, J. · Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 9 · S. 395 bis 402
Dokument
87268
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Autoren zeigen, dass sich das Verfahren und die Entscheidung der Ethik-Kommission nach der 12. AMG Novelle nur schwer in das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht einfügt. Die Tätigkeit der Ethik-Kommission bleibt mit rechtlichen Unsicherheiten belastet. Es bleibt noch zu klären, ob der Bund oder die Länder für eine bessere Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zu sorgen hat.
Schlagworte
BEHOERDE
Ethik-Kommission
Bleibt
Autoren
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Verfahren
Entscheidung
Novelle
Schwer
Allgemeine
Verwaltungsverfahrensrecht
Einfügt
Tätigkeit
Pharma Recht
Frankfurt