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Transparenzrichtlinie*SG Köln, Beschluss vom 08. August 2005 - S 19 KA 34/04
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 9 · S. 402 bis 405
Dokument
87269
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag nennt die Gründe des SG Köln für seinen Beschlusses vom 8. August 2005. Dabei geht es um die Fragen, ob die Transparenzrichtlinie einer mitgliedstaatlichen Regelung entgegensteht oder ob die Richtlinie so auszulegen, dass sie den Herstellern von Arzneimitteln ein Recht gewährt über die Aufnahme eines ihrer Arzneimittel in die Liste, auch wenn die mitgliedstaatliche Regelung weder ein Entscheidungsverfahren noch ein Rechtsbehelfsverfahren vorsieht.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
UNTERNEHMEN
AUFNAHME
RECHT
KRANKENVERSICHERUNG
RICHTLINIE
UNTERLAGEN
ARBEIT
PATIENTEN
BERLIN
APOTHEKEN
GESUNDHEIT
CHARAKTER
HANDEL
RECHTSPRECHUNG
BEURTEILUNG