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Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für ArzneimittelBGH, Beschluss vom 25. Januar 2005 - X ZB 21/01 - Bundespatentgericht
Pharma Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 9 · S. 405 bis 407
Dokument
87270
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der BGH vertritt in seinem Beschluss vom 25. Januar 2005 die Auffassung, der Erteilung eines ergänzenden Schutzztertifikats für Arzneimittel auf der Grundlage eines in dem betreffenden Mitgliedstaat zugelassenen Humanarzneimittels stehe die Tatsache im Wege, dass vor dem maßgeblichen Stichtag in einem anderen Mitgliedstaat eine Genehmigung für das Inkrafttreten desselben Produktes als Tierarzneimittel erteilt worden ist.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
ENTSCHEIDUNG
ZERTIFIZIERUNG
RICHTLINIE
BEURTEILUNG
TIERARZNEIMITTEL
DEUTSCHLAND
ZULASSUNG
ITALIEN
ÄRZTE
Pharma Recht
Frankfurt