CareLit Fachartikel
Krankenhaus verlangt unangemessenes hohes Wahlleistungsentgelt
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 93 bis 100
Dokument
87277
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 4. August 2000 vertritt der BGH die Auffassung, ein Entgelt für Wahlleistungen sei dann unangemessen hoch im Sinnes des § 22 Abs. 1 Satz 3 I. Halbs. BPflV, wenn zwischen dem objektiven Wert der Wahlleistung und dem dafür zu entrichtenden Preis ein Missverhältnis bestehe. Wenn ein Krankenhaus ein unangemessen hohes Wahlleistungsentgelt verlange, so verliere es deswegen nicht das Recht, die Höhe seiner Wahlleistungsentgelte selbst zu bestimmen.
Schlagworte
AUFNAHME
NORM
GEBUEHRENORDNUNG FUER AERZTE
BUNDESREGIERUNG
BUNDESPFLEGESATZVERORDNUNG
LEISTUNG
HÖHE
VERSICHERUNG
PATIENTEN
NATUR
VERTRÄGE
ES
LITERATUR
KRANKENHÄUSER
ELEMENTE
PRAXIS