CareLit Fachartikel

Krankenhaus verlangt unangemessenes hohes Wahlleistungsentgelt

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2005 · Heft 8 · S. 93 bis 100

Dokument
87277
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
93 bis 100
Erschienen: 2005-08-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

In seinem Urteil vom 4. August 2000 vertritt der BGH die Auffassung, ein Entgelt für Wahlleistungen sei dann unangemessen hoch im Sinnes des § 22 Abs. 1 Satz 3 I. Halbs. BPflV, wenn zwischen dem objektiven Wert der Wahlleistung und dem dafür zu entrichtenden Preis ein Missverhältnis bestehe. Wenn ein Krankenhaus ein unangemessen hohes Wahlleistungsentgelt verlange, so verliere es deswegen nicht das Recht, die Höhe seiner Wahlleistungsentgelte selbst zu bestimmen.

Schlagworte

AUFNAHME NORM GEBUEHRENORDNUNG FUER AERZTE BUNDESREGIERUNG BUNDESPFLEGESATZVERORDNUNG LEISTUNG HÖHE VERSICHERUNG PATIENTEN NATUR VERTRÄGE ES LITERATUR KRANKENHÄUSER ELEMENTE PRAXIS