CareLit Fachartikel

Arzneimittel aus dem Ruder

Stuppardt, R. · Die Krankenversicherung, Berlin · 2005 · Heft 9 · S. 238 bis 239

Dokument
87283
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Krankenversicherung, Berlin
Autor:innen
Stuppardt, R.
Ausgabe
Heft 9 / 2005
Jahrgang 57
Seiten
238 bis 239
Erschienen: 2005-09-01 00:00:00
ISSN
0301-4835
DOI

Zusammenfassung

Die Verordnung von Arzneimitteln liegt in der Verantwortung des Vertragsarztes. Die Genehmigung von Arzneimittelverordnungen durch die Krankenkasse ist unzulässig. Diese schlichte aber prägnante Formulierung leitet den § 29 des Bundesmantel-vertrages Ärzte ein. Sie gewährleistet einerseits die vielfach beschworene ärztliche Therapiefreiheit, bedeutet andererseits aber auch die Übernahme von Verantwortung - insbesondere für eine wirtschaftliche, ausreichende und zweckmäßige Arzneimittelverordnung. Dieser Verantwortung scheinen sich die Vertreter der Kassenärzte auf der Bundesebene derzeit nicht konsequent stellen…

Schlagworte

AUSGABEN ARZNEIMITTEL SELBSTVERWALTUNG WEITERENTWICKLUNG KRANKENKASSE BERATUNG PATIENTEN ÄRZTE MALUS BELOHNUNG HÖHE ORIENTIERUNG DEUTSCHLAND KONSENS Die Krankenversicherung Berlin