Werbung auf der Praxis-Homepage unlauter?
N.N. · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten · 2014 · Heft 01 · S. 47-48
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Abstract Das Landgericht Ulm entschied mit Urteil vom 8. Mai 2013 – 10 O 35/13 KfH –, dass die Werbung für das Therapieverfahren „Kinesio-Taping“ irreführende Werbung sei, da die Wirkung der Kinesio-Tapes als akut oder vorbeugende Therapie gegen Verspannungen wissenschaftlich nicht erwiesen sei. Maßgeblich für die Beurteilung des Gerichts war eine Metastudie (Williams, S. et al. 2012), in der 97 Veröffentlichungen nach medizinisch-wissenschaftlichen Kriterien untersucht wurden. Hierbei erfüllten nur zehn die Mindestkriterien, von denen sich jedoch lediglich zwei mit Sportverletzungen auseinandersetzten und nur e…