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1.Januar 2006-wichtiger Stichtag für die Sozialversicherung

Heidenreich, J. · PflegeRecht, Neuwied · 2005 · Heft 9 · S. 399 bis 402

Dokument
87297
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Heidenreich, J.
Ausgabe
Heft 9 / 2005
Jahrgang 9
Seiten
399 bis 402
Erschienen: 2005-09-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Es ist ein ungeliebtes, aber gleichwohl notwendiges Geschäft: Für Beschäftigte müssen Meldungen zur Sozialversicherung abgegeben werden. Außerdem ist jeden Monat der Beitragsnachweis an die Krankenkassen fällig. Die bisher verwendeten Vordrucke dürfen nur noch bis Ende diesen Jahres verwendet werden. Ab Januar 2006 schreibt der Gesetzgeber stattdessen die elektronische Datenübermittlung vor. Was das für die praktische Personalarbeit im Pflegedienst bedeutet und wie Sie sich darauf vorbereiten sollten, schildert dieser Beitrag.

Schlagworte

BEITRAEGE ES ZULASSUNG SPRECHEN INTERNET DATENSÄTZE BEURTEILUNG VERLEGENHEIT PflegeRecht Neuwied