CareLit Fachartikel

Was regeln Befriebsverfassungsund Personalvertretungsrecht?

Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2005 · Heft 7 · S. 49 bis 53

Dokument
87405
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2005
Jahrgang 44
Seiten
49 bis 53
Erschienen: 2005-07-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag erläutert, wo was zur Anwendung kommt und erklärt welche Unterschiede bestehen. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und die Personalvertretungsgesetze (PersVG) räumen den Vertretern der Beschäftigten Rechte und Pflichten gegenüber dem privaten und den öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern ein. In beiden Fällen sollen die Vertreter die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertreten.

Schlagworte

MITBESTIMMUNG BETRIEB GESETZ PERSONALVERTRETUNGSRECHT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER AUGE ARBEITSPLATZ ES GEWERKSCHAFTEN SOFTWARE BUCHFÜHRUNG ZEIT VERHALTEN HÖHE ARBEITSABLAUF