CareLit Fachartikel
Was regeln Befriebsverfassungsund Personalvertretungsrecht?
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2005 · Heft 7 · S. 49 bis 53
Dokument
87405
CareLit-ID
Jahr
2005
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag erläutert, wo was zur Anwendung kommt und erklärt welche Unterschiede bestehen. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und die Personalvertretungsgesetze (PersVG) räumen den Vertretern der Beschäftigten Rechte und Pflichten gegenüber dem privaten und den öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern ein. In beiden Fällen sollen die Vertreter die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertreten.
Schlagworte
MITBESTIMMUNG
BETRIEB
GESETZ
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
AUGE
ARBEITSPLATZ
ES
GEWERKSCHAFTEN
SOFTWARE
BUCHFÜHRUNG
ZEIT
VERHALTEN
HÖHE
ARBEITSABLAUF