Auch Orthopäden und Unfallchirurgen können kreativ werben
N.N. · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten · 2014 · Heft 03 · S. 296-300
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Anpreisung der eigenen Person und der angebotenen Leistung ist für Gewerbetreibende der freien Wirtschaft eine Selbstverständlichkeit. Ärzte konnten bislang nur neidisch zuschauen. Ihre vergleichsweise zaghaften Versuche der Selbstdarstellung wurden von Standesgerichten streng geahndet. Seit Jahren jedoch lockert sich das Verständnis für das ärztliche Werberecht bei den Kammern und den Gerichten zunehmend. Und doch haben sich in der Vergangenheit eine Fülle von unterschiedlichen Entscheidungen herausgebildet, die große Verwirrung nicht nur bei den Ärzten stiften.